Oberndorf am Neckar ist eine Stadt am oberen Neckar im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
14.372 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78727
Vorwahl
07423
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
2. Ordnungsamt Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
3. Bürgeramt Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
Gemeinde Oberndorf am Neckar – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberndorf am Neckar umfassen several kürzlich in Kraft getretene oder geänderte Bebauungspläne:
- Bebauungsplan "Fluorner Straße, 3. Änderung"
- Bebauungsplan "Vogelloch Erweiterung"
- Bebauungsplan "Bletzenfeld I, 5. Änderung"
- Bebauungsplan "Im Gehrn Süd"
- Bebauungsplan "GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung"
- Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Wüstfeld, 4. Änderung".
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.